RIS-Schlüsseltechnologien

System zur Elektronischen Darstellung von Binnenschifffahrtskarten und von damit verbundenen Informationen (Inland ECDIS)

Seit Ende der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts gab es Überlegungen und Versuche, die Telematik zur Unterstützung der Binnenschifffahrt zu nutzen. In verschiedenen Forschungs- und Entwicklungsprojekten wurde das Radarbild im Steuerstand des Schiffsführers mit einer elektronischen Karte unterlegt. Dieser Ansatz zielt auf größere Sicherheit und Wirtschaftlichkeit in der Binnenschifffahrt ab.

In den Diskussionen erwies sich, dass nur ein international vereinbartes Verfahren erfolgreich sein wird, weil man von einem Schiffsführer nicht erwarten kann, dass er in jedem Land eine andere Ausrüstung benutzt. Dieses war der Grund, warum das international eingeführte und ausgereifte Electronic Chart Display and Information System (ECDIS) - ursprünglich für die Seeschifffahrt entwickelt - auch für die Binnenschifffahrt in Betracht kam. Die Grundidee war es, ECDIS für die Binnenschifffahrt zu übernehmen und an die besonderen Eigenschaften des Binnenlandes anzupassen, dabei aber nicht den ursprünglichen ECDIS-Standard der Internationalen Hydrographischen Organisation (IHO) zu ändern. Auf diese Weise war es möglich, Kompatibilität zwischen dem ursprünglich maritimen ECDIS und dem Inland ECDIS herzustellen. Dies ist wichtig für die Mündungsgebiete der Flüsse, wo sowohl Seeschiffe als auch Binnenschiffe verkehren.

Das Konzept von Inland ECDIS wurde maßgeblich im Rahmen des deutschen Projekts ARGO ausgearbeitet. Die Europäische Union beauftragte 1998 eine Expertengruppe für Inland ECDIS mit der Entwicklung eines Inland ECDIS-Standards. Die Expertengruppe unterbreitete zum 1. Januar 1999 ihren ersten Vorschlag. Die zuständigen Ausschüsse der ZKR gründeten im Jahr 2000 eine Ad hoc-Arbeitsgruppe für Inland ECDIS, die mit dem Entwurf eines Inland ECDIS-Standards der ZKR betraut wurde. Die Ad hoc-Arbeitsgruppe nutzte die Ergebnisse der Expertengruppe als Grundlage ihrer künftigen Arbeit und verfasste den Inland ECDIS-Standards. Edition 1.0 des Standards wurde im Mai 2001 mit Beschluss 2001-I-16 16 KB 12 KB 14 KB von der ZKR verabschiedet. Außerdem wurde der Polizeiausschuss mit seiner Aktualisierung sowie der Ausarbeitung der erforderlichen Änderungen an den Vorschriften für die Radaranlagen und Wendeanzeiger sowie an der Verordnung über die Erteilung von Radarpatenten beauftragt. Es folgten die Editionen 1.01 und 1.02 im November 2001 und Oktober 2003. Im November 2006 verabschiedete die ZKR mit Beschluss 2006-II-22 18 KB 18 KB 19 KB die Edition 2.0. Sie berücksichtigt die neuen Verfahren der IHO sowie die Arbeiten der europäischen Inland ECDIS Expertengruppe und der Internationalen Harmonisierungsgruppe für die Inland ENCs (IEHG).

Im Jahre 2008 haben die vorgenannten Gruppen in Übereinstimmung mit dem in Edition 2.0 des Inland ECDIS Standards vorgesehenen Mandat Änderungen zum Encoding Guide für Inland ENCs beschlossen, die unter anderem auch neue Objekte, Attribute und Attributwerte bzw. neue Kombinationen von Objekten, Attributen und Attributwerten umfassen. Obwohl die Änderungen nur die Anlagen betreffen und in den Abschnitten 1 bis 5 des Inland ECDIS Standards keinerlei inhaltliche Änderungen vorgesehen waren, wurde im Sinne einer besseren Übersichtlichkeit und im Hinblick auf die unterschiedlichen Strukturen der verschiedenen internationalen Organisationen vorgeschlagen, die Änderungen als Edition 2.1 des Inland ECDIS Standards zu veröffentlichen. Die Änderungen des Standards sind in dem Klarstellungs-, Korrektur- und Erweiterungsdokument für den Inland ECDIS Standard beschrieben. Die ZKR und andere internationale Organisationen haben die Edition 2.1 aber nicht in Kraft gesetzt, da die Europäische Kommission zu diesem Zeitpunkt die Publizierung der Edition 2.0 als eine Spezifikation gemäß der Richtlinie 2005/44/EG beabsichtigte. Edition 2.3 hat die ZKR im November 2011 angenommen und am 16. Oktober 2012 in Kraft gesetzt. Der Standard wurde in die Rechtsvorschriften der Europäischen Kommission (Durchführungsverordnung (EU) Nr. 909/2013 vom 10. September 2013) aufgenommen.

Der Inland ECDIS-Standard wurde nicht nur von der ZKR, sondern auch von der Donaukommission, der UN ECE und PIANC angenommen und wurde somit zum ersten Standard im Bereich der Binnenschifffahrt, dem eine breite internationale Anerkennung zuteilwurde.

Der Informationsmodus von Inland ECDIS Geräten ist im Prinzip ein elektronischer Atlas und dient der Orientierung und Information über die Wasserstraße, nicht jedoch zum Steuern des Schiffes. Mit einem positionierenden Messwertgeber verbunden kann das Kartenbild automatisch so nachgeführt werden, dass sich das eigene Schiff immer in der Mitte des Bildschirms befindet. Die ZKR hat in ihrer Herbstsitzung 2013 177 KB 173 KB 172 KB eine Ausrüstungsverpflichtung für Inland ECDIS Geräte im Informationsmodus (oder vergleichbare Kartenanzeigegeräte) angenommen. Gemäß § 4.07 Nr. 3 müssen diese Geräte jeweils mit einem Inland AIS Gerät verbunden sein und mit einer aktuellen elektronischen Wasserstraßenkarte verwendet werden. Diese Entscheidung der ZKR, die am 1. Dezember 2014 in Kraft tritt, ermöglicht somit dem Schiffsführer, die Position seines Schiffs und die der anderen Schiffe, die mit Inland AIS ausgerüstet sind, auf einer elektronischen Wasserstraßenkarte anzuzeigen. Die von dieser Ausrüstungsverpflichtung mit Inland ECDIS oder vergleichbaren Kartenanzeigegeräten ausgenommenen Schiffe sind insbesondere Fähren oder Kleinfahrzeuge ohne Schiffsattest gemäß Rheinschiffsuntersuchungsordnung (vgl. § 4.07 Nr. 1 und Nr. 3 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung).

Auf ihrer Plenartagung im Frühjahr 2014 hat die ZKR einen Beschluss zur Definition der Mindestanforderungen und Empfehlungen für diese vergleichbaren Kartenanzeigegeräte oder Inland ECDIS Geräte im Informationsmodus angenommen (für diesen Modus haben die Anforderungen des Inland ECDIS Standards nur empfehlenden Charakter).

Um die Umsetzung dieser Ausrüstungsverpflichtung für Inland AIS- und elektronische Kartenanzeigesysteme zu erleichtern, hat die ZKR ein Informationsdokument für die Schiffsführer erstellt 2380 KB 2197 KB 2361 KB 2248 KB .

Unter dem Begriff Navigationsmodus wird die Verwendung von Inland ECDIS beim Steuern des Fahrzeugs mit Radar und unterlegtem Kartenbild verstanden. Inland ECDIS Geräte, die im Navigationsmodus betrieben werden können, sind Navigationsradaranlagen im Sinne der Vorschriften über die Mindestanforderungen und Prüfbedingungen für Navigationsradaranlagen in der Rheinschifffahrt und unterliegen daher einer Baumusterprüfungs- und Zulassungspflicht. Die Position des Fahrzeugs muss aus einem laufend positionierenden System abgeleitet werden, dessen Genauigkeit den Anforderungen einer sicheren Schiffsführung entspricht. An die Positions- und Kursbestimmung werden bestimmte Anforderungen gestellt, die in Abschnitt 4, Appendix A, Nr. 2.1 des Standards definiert sind. Wer ein Inland ECDIS Gerät im Navigationsmodus benutzt, muss ein Radarpatent besitzen.

Für den gesamten schiffbaren Rhein und für viele andere Wasserstraßen in Europa sind elektronische Wasserstraßenkarten (Electronic Navigational Charts – ENC) verfügbar. Die ZKR führt ein Verzeichnis über die „Elektronischen Schifffahrtskarten für den Navigationsmodus - Zuständige Behörden und zertifizierte Karten“.

Das Merkblatt Inland ECDIS enthält erläuternde Informationen zum ECDIS, zum Inland ECDIS Standard, zu den Inland ECDIS Geräten, zu den elektronischen Karten und deren Herstellung in Europa. Außerdem enthält es Kontaktadressen der zuständigen Wasserstraßenverwaltungen.

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Elektronisches Melden (ERI)

Schiffsmeldungen werden in den RIS-Diensten Strategische Verkehrsinformation, Verkehrsmanagement und Unterstützung der Unfallbekämpfung benötigt. Als Alternative zu Meldungen auf Papier oder mit dem gesprochenen Wort erleichtert die elektronische Meldung den Datenaustausch zwischen Schiffen und Verkehrszentralen. Darüber hinaus ermöglichen die Regeln für elektronische Schiffsmeldungen den Verkehrszentren verschiedener Behörden, die Daten elektronisch auszutauschen.

Mit diesem Standard, der auf international angewandten Normen und Klassifizierungen beruht, werden die Regeln für den Austausch dieser elektronischen Meldungen festgelegt, wodurch eine Wiederholung, zum Beispiel im grenzüberschreitenden Verkehr, der Meldungen vermieden wird.

Die ZKR hat im Mai 2003 mit Beschluss 2003-I-23 13 KB 14 KB 12 KB den Standard für elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt, Edition 1.0, angenommen. Praktische Erfahrungen bei der Anwendung des Standards und die Einführung einer einheitlichen europäischen Schiffsnummer sowie der Übergang von ERINOT 1.0 auf ERINOT 1.2 machten Änderungen an dem Standard erforderlich. Daher hat die ZKR im November 2006 mit Beschluss 2006-II-23 25 KB 71 KB 25 KB den Standard für elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt, Edition 1.2, verabschiedet. Gleichzeitig wurde der Standard um eine XML-Nachrichten-Beschreibung für elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt ergänzt, da zur Übertragung von Informationen vermehrt Schemata, die auf der Programmiersprache XML beruhen, genutzt werden.

Der Standard wurde in die Rechtsetzung der Europäischen Kommission (Verordnung (EU) Nr. 164/2010 vom 25. Januar 2010) übernommen. Im April 2013 nahm der Polizeiausschuss eine neue Edition des Standards für elektronische Meldungen (die Edition „April 2013“) an, in die alle für eine Übereinstimmung mit den geltenden europäischen Spezifikationen notwendigen Änderungen integriert sind.

Das Merkblatt Elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt erläutert den Standard, Meldevorgänge Nachrichten, Klassifikationen sowie Codelisten, beschreibt die Umsetzung in verschiedenen Ländern Europas und benennt Ansprechpartner für weitere Informationen.

Nachdem der Standard für elektronische Meldungen in der Binnenschifffahrt ausgearbeitet und in der Rheinschifffahrt zur Anwendung kam, führte die ZKR mit dem Beschluss 2007-II-20 54 KB 19 KB 54 KB die Verpflichtung zum elektronischen Melden bestimmter Schiffe, die Container transportieren, ein. Damit wird die Übermittlung der nach der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung vorgeschriebenen Meldungen in elektronischer Form verlangt. Ziel der Verpflichtung ist es, die Sicherheit der Containerschifffahrt auf dem Rhein zu erhöhen und die Bearbeitung der Schiffsmeldungen in den Meldestellen zu verbessern. Mit dem Beschluss bekundete die ZKR auch ihre Absicht, die Verpflichtung schrittweise künftig auf andere Fahrzeuge auszudehnen.

Aufgrund von technisch-organisatorischen Schwierigkeiten musste die ZKR die Einführung der obligatorischen elektronischen Meldung verschieben. Sie konnte schließlich gemäß Beschluss 2009-I-17 89 KB 88 KB 89 KB zum 1. Januar 2010 in Kraft treten. Demnach müssen Schiffe mit mehr als 20 Containern oder mindestens einem Gefahrgutcontainer an Bord ihre nach § 12.01 der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung geforderten Meldungen den Verkehrszentralen (Revierzentralen, Verkehrsposten) elektronisch übermitteln). Durch diese Maßnahme konnte der Verwaltungsaufwand der Schiffsführer und des Personals in den Revierzentralen reduziert werden und gleichzeitig das hohe Sicherheitsniveau in der Rheinschifffahrt erhalten werden. Angesichts der Vorteile, die das elektronische Melden bietet, und der Tatsache, dass dieses Verfahren inzwischen gut funktioniert, hat die ZKR beschlossen, diese Meldepflicht ab dem 1. Dezember 2015 auf alle Fahrzeuge und Verbände, die Container an Bord haben, auszuweiten 151 KB 178 KB 148 KB .

Zur Erleichterung der Umstellung auf das elektronische Melden haben die zuständigen Arbeitsgruppen der ZKR ein Informationsdokument für das Schifffahrtsgewerbe und ein Verzeichnis der Auskunftsstellen zum elektronischen Melden erstellt.

Mit der Überwindung der besonderen Schwierigkeiten bei der Einführung des elektronischen Meldens zeigte die ZKR einmal mehr, dass sie in enger Zusammenarbeit mit den Verwaltungen ihrer Mitgliedsstaaten und dem Schifffahrtsgewerbe auch technisch wie organisatorisch komplexe Projekte realisieren kann und damit ihrer Vorreiterrolle in der europäischen Binnenschifffahrt gerecht wird. Durch Innovation fördert sie die Entwicklung einer sicheren, wirtschaftlichen und modernen Binnenschifffahrt.

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Inland AIS

Die ZKR und ihre Mitgliedsstaaten sind überzeugt, dass ein Bedarf an Systemen zum automatischen Austausch von nautischen Daten zwischen Schiffen sowie zwischen Schiff und Land besteht für die automatische Identifizierung sowie Tracking- und Tracing-Lösungen in der Binnenschifffahrt. Mit der Funktion "Schiffsverfolgung" (Vessel Tracking) werden Informationen zum Status und der Position eines Schiffes sowie seine Eigenschaften, darunter sogar, wenn gewünscht, genaue Angaben zu seiner Ladung, aktuell gehalten. Mit der Funktion "Schiffsaufspürung" (Vessel Tracing) kann die Position eines Schiffs ermittelt werden. Diese Systeme tragen zu einer Verbesserung der Sicherheit und des reibungslosen Ablaufs des Schiffsverkehrs bei.

In der Seeschifffahrt führte die IMO das Automatische Identifizierungssystem (AIS) ein. Alle Seeschiffe auf internationalen Reisen unter SOLAS Kapitel 5 werden seit Ende 2004 mit AIS ausgerüstet.

AIS ist ein kooperatives Verfahren und erfordert daher von allen Teilnehmern, die das System nutzen wollen, die Ausrüstung mit einem AIS Gerät. Schiffe, die mit AIS ausgerüstet sind, senden und erhalten von anderen mit einem AIS Gerät ausgerüsteten Schiffen automatisch und periodisch Informationen über das Schiff und seine aktuellen nautischen Daten:

  • Identität des Schiffes,
  • seine exakte Position,
  • seinen Kurs und seine Geschwindigkeit,
  • weitere schiffsbezogene Daten.

Die vom AIS gelieferten Daten können auf unterschiedliche Art und Weise visualisiert werden. Am zweckmäßigsten ist es, die georeferenzierten Daten wie Positions- und Bewegungsdaten eines Schiffes, verbunden mit seiner Identität, auf einer Karte und die statischen Daten in alphanumerischer Form in Tabellen darzustellen.

AIS-Landstationen innerhalb der Funkreichweite von UKW können diese Daten ebenfalls empfangen und ihrerseits navigationsbezogene Informationen an die Schifffahrt aussenden.

AIS ist eine zusätzliche Quelle für navigationsbezogene Informationen. AIS ersetzt navigationsbezogene Dienste wie die Zielverfolgung mit Radar und VTS nicht, sondern unterstützt diese. Die Stärke von AIS liegt in der Erfassung und Verfolgung von Fahrzeugen, die damit ausgerüstet sind. Aufgrund ihrer unterschiedlichen Merkmale ergänzen AIS und Radar einander.

Um den spezifischen Anforderungen für die Binnenschifffahrt gerecht zu werden, wurde AIS weiter ausgebaut zum sogenannten "Inland AIS", das jedoch weiterhin mit dem maritimen AIS der IMO sowie mit anderen bestehenden Standards der Binnenschifffahrt vollständig kompatibel bleibt.

Die ZKR hat im Mai 2006 mit Beschluss 2006-I-21 66 KB 31 KB 28 KB den Standard Schiffsverfolgung und Aufspürung in der Binnenschifffahrt angenommen. Kapitel 1 dieses Dokumentes enthält die Funktionsbeschreibungen für Tracking und Tracing in der Binnenschifffahrt. In Kapitel 2 wird der Inland AIS Standard einschließlich der möglichen Nachrichten (messages) beschrieben. Im Oktober 2007 haben der Polizeiausschuss und die Arbeitsgruppe RIS der ZKR aufgrund der ihnen übertragenen Kompetenzen den Standard Schiffsverfolgung und Aufspürung in der Binnenschifffahrt, Edition 1.01, erarbeitet und veröffentlicht.

Diesen Standard ergänzte die ZKR im Mai 2007 mit Beschluss 2007-I-15 32 KB 31 KB 30 KB um Betriebs- und Leistungsanforderungen, Prüfmethoden und geforderte Prüfergebnisse für Inland AIS Geräte (Test Standard für Inland AIS, Edition 1.0).

Für beide Standards ergab sich die Notwendigkeit von Ergänzungen und Korrekturen, wozu die ZKR im Oktober 2008 Technische Klarstellungen für Standard Schiffsverfolgung und -aufspürung in der Binnenschifffahrt, Edition 1.01 und Test Standard für Inland AIS, Edition 1.0 publizierte. Auf Basis dieser Klarstellungen entstand der Test Standard für Inland AIS, Edition 1.01.

Der Test Standard beruht auf dem Standard für AIS Klasse A Geräte für die Seeschifffahrt, der Norm IEC 61993-2. Diese wurde im Jahre 2012 überarbeitet, weshalb eine grundsätzliche Überarbeitung des Inland AIS Test Standards notwendig wurde, seine Edition 2.0. Bei der Überarbeitung wurden im Wesentlichen Unklarheiten im bisherigen Test Standard beseitigt und der Standard wurde um einige neue Funktionalitäten des maritimen AIS erweitert. Der ergänzende Funktionsumfang des Inland AIS bleibt unverändert, wobei einige Klarstellungen zur Meldung „Personen an Bord“ und der Eingabe „Länge und Breite von Verbänden“ in den Inland AIS Teststandard eingebracht wurden. Der Test Standard wurde neu strukturiert und bezieht sich nun ausschließlich auf die Erweiterung der Inland AIS Funktionalität basierend auf der Norm IEC 61993-2, Edition 2.

Der Polizeiausschuss der ZKR hat die Edition 2.0 des Test Standards am 16. Oktober 2012 angenommen. Gleichzeitig hat er entschieden, dass der Test Standard mit der Publikation der Norm IEC 61993-2, Edition 2, in Kraft tritt. Die Publikation erfolgte am 19. Oktober 2012. Ab diesem Datum müssen die nach § 7.06 Nr. 3 Rheinschiffsuntersuchungsordnung vorgesehenen Typzulassungsverfahren für Inland AIS Geräte auf der Grundlage der Edition 2.0 des Test Standards erfolgen. Inland AIS Geräte, deren Typgenehmigung auf Basis der Edition 1.0 und 1.01 des Test Standards erfolgte, dürfen bis zum 30.11.2015 eingebaut und über dieses Datum hinaus weiterhin betrieben werden.

Der von der ZKR verabschiedete Standard Schiffsverfolgung und Aufspürung in der Binnenschifffahrt wurde in die Rechtsetzung der Europäischen Kommission (Verordnung (EG) Nr. 415/2007 vom 13. März 2007 1409 KB 1407 KB 1378 KB 1364 KB ) übernommen. Der Standard wurde durch die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 689/2012 vom 27. Juli 2012 geändert 796 KB 793 KB 794 KB 792 KB . Nach Veröffentlichung dieser Verordnung erfolgte im Rahmen der gemeinsamen Zuständigkeit des Polizeiausschusses und der ZKR-Arbeitsgruppe RIS die Ausarbeitung und Veröffentlichung des Standards Schiffsverfolgung und Aufspürung in der Binnenschifffahrt, Edition 1.2, der im April 2013 vom Polizeiausschuss angenommen wurde. Neben der Angleichung des Standards an die europäischen Vorschriften wurde auch eine Aktualisierung der Verweise auf bestimmte Standards und Empfehlungen vorgenommen.

Die Nutzung von AIS in der Rheinschifffahrt wird durch § 4.07 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung geregelt. Inland AIS Geräte müssen zudem gemäß § 7.06 Nr. 3 und Anlage N, Teil I Rheinschiffsuntersuchungsordnung von einer zuständigen Behörde zugelassen und von einer anerkannten Fachfirma eingebaut werden. Anlage N, Teil II enthält das Muster der Bescheinigung über Einbau und Funktion von Inland AIS Geräten, die die Fachfirma nach dem Einbau auszustellen hat.

Inland AIS Geräte müssen fachgerecht eingebaut und eingestellt sein, damit sie sicher funktionieren. Daher verlangt die ZKR, dass der Einbau von einer Fachfirma erfolgt und sie diesen auch bescheinigt. Als Hilfestellung hat die ZKR den Einbauleitfaden für das Inland Automatic Identification System (Inland AIS Einbauleitfaden) herausgegeben. Dieses Dokument dient als Leitfaden für anerkannte Firmen, die Inland AIS Geräte an Bord von Binnenschiffen einbauen. Es ist ein Leitfaden für den Einbau, die Konfigurierung und den Test der Geräte zur Sicherung der korrekten Einstellungen. Dieses Dokument soll zusätzlich zu den Einbauhandbüchern der Hersteller der Inland AIS Geräte genutzt werden.

Die ZKR führt gemäß Anlage N, Teil III Rheinschiffsuntersuchungsordnung Verzeichnisse

  • der für die Zulassung von Inland AIS Geräten zuständigen Behörden,
  • der zugelassenen Inland AIS Geräte,
  • der aufgrund gleichwertiger Typgenehmigungen zugelassenen Inland AIS Geräte,
  • der für den Einbau oder Austausch von Inland AIS Geräten anerkannten Fachfirmen.

Das Merkblatt Inland AIS erläutert den Standard, die Funktionsweise und die Anwendung von Inland AIS, die Inland AIS Geräte und die von ihnen übertragenen Daten, beschreibt die Umsetzung in verschiedenen Ländern Europas und benennt Ansprechpartner für weitere Informationen.

Im Jahr 2009 haben die Verkehrsverwaltungen in Deutschland und den Niederlanden Subventionsprogramme für die Binnenschifffahrt aufgelegt, um die Anschaffung und den Einbau von Inland AIS Geräten finanziell zu unterstützen. Das Schifffahrtsgewerbe hat diese Programme gut angenommen und so mit einem begrenzten eigenen finanziellen Aufwand seine Flotte mit Inland AIS Geräten ausstatten können. Da sich nach Abschluss der Subventionsprogramme auch anderer Staaten die Ausstattungsquote der europäischen Binnenschifffahrtsflotte bei den Inland AIS Geräten auf einem hohen Niveau bewegen wird, hat die ZKR im Juni 2010 mit Beschluss 2010-I-9 25 KB 66 KB 25 KB ihre Absicht für die mittelfristige Einführung einer Verpflichtung zum Einbau und zur Verwendung von Inland AIS Geräten in der Rheinschifffahrt erklärt. Mit dieser Absichtserklärung gab die ZKR den Schiffseigentümern eine zuverlässige Planungsbasis für die von ihnen zu treffenden Investitionsentscheidungen. Nach mehrjährigen Arbeiten hat die ZKR in ihrer Herbstsitzung 2013 beschlossen 177 KB 173 KB 172 KB , eine Ausrüstungs- und Nutzungsverpflichtung für Inland AIS Geräte in Verbindung mit einem Inland ECDIS Gerät im Informationsmodus (oder einem vergleichbaren Kartenanzeigegerät) einzuführen.

Diese Entscheidung wurde durch drei im Juni 2014 angenommene Beschlüsse ergänzt 149 KB 146 KB 148 KB . Diese Ausrüstungsverpflichtung tritt am 1. Dezember 2014 in Kraft und betrifft alle Fahrzeuge mit einigen Ausnahmen (zum Beispiel Kleinfahrzeuge, die nicht über ein Schiffsattest gemäß Rheinschiffsuntersuchungsordnung verfügen). Diese Ausnahmen sind in § 4.07 Nr. 1 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung aufgeführt. Das AIS Gerät muss permanent eingeschaltet bleiben. In bestimmten Situationen, die in § 4.07 Nr. 2 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung beschrieben sind kann es abgeschaltet werden. Die Liste der Informationen, die über das AIS Gerät übertragen werden müssen, ist in § 4.07 Nr. 5 Rheinschifffahrtspolizeiverordnung aufgeführt. Um die Umsetzung dieses Beschlusses zu vereinfachen, hat die ZKR ein Kommunikationsdokument für die Schiffsführer erstellt 2380 KB 2197 KB 2361 KB 2248 KB .

Die Fahrzeuge, die mit einem Inland AIS Gerät ausgerüstet werden müssen, müssen, mit Ausnahme von Fähren, außerdem mit einem Inland ECDIS Gerät im Informationsmodus (oder einem vergleichbaren Kartenanzeigegerät) ausgestattet sein, das mit dem Inland AIS verbunden sein muss. Die Schiffsführer müssen es in Verbindung mit einer aktuellen elektronischen Binnenschifffahrtskarte verwenden.

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Nachrichten für die Binnenschifffahrt

Fahrwasserinformationsdienste (FIS) enthalten geographische, hydrologische und administrative Angaben, die von Schiffsführern und Flottenmanagern benötigt werden, um eine Fahrt zu planen, auszuführen und zu überwachen. FIS liefern dynamische Informationen (z.B. Wasserstände, Wasserstandsvorhersagen) sowie statische Informationen (z. B. regelmäßige Betriebszeiten der Schleusen und Brücken) zur Nutzung und zum Status der Binnenwasserstraßen-Infrastruktur und unterstützen damit taktische und strategische Navigationsentscheidungen.

Traditionelle Mittel zur Bereitstellung von FIS sind z.B. visuelle Schifffahrtszeichen, Nachrichten für die Schifffahrt auf Papier sowie über feste Telefone oder Rundfunk auf Schleusen. Das Mobiltelefon über GSM hat neue Kommunikationsmöglichkeiten geschaffen, ist jedoch nicht überall und jederzeit verfügbar. Ein maßgeschneidertes FIS kann durch Sprechfunk auf Binnenschifffahrtsstraßen, Internetdienste oder elektronische Binnenschifffahrtskarten (z.B. Inland ECDIS mit ENC) bereitgestellt werden.

Die Standardisierung der Nachrichten für die Binnenschifffahrt soll

  • die automatische Übersetzung der wichtigsten Inhalte der Nachrichten in alle Sprachen der beteiligten Staaten gewährleisten,
  • eine harmonisierte Struktur von Datensätzen in allen beteiligten Staaten sicherstellen, um die Integration der Nachrichten in Reiseplanungssysteme zu erleichtern,
  • einen Standard für Wasserstandsinformationen zur Verfügung stellen,
  • mit der Datenstruktur von Inland ECDIS kompatibel sein, um die Integration von Nachrichten für die Binnenschifffahrt in Inland ECDIS zu erleichtern
  • den Datenaustausch zwischen verschiedenen Staaten erleichtern,
  • die Verwendung eines Standardvokabulars in Verbindung mit Codelisten sicherstellen.

Es wird nicht möglich sein alle Informationen, die in den Nachrichten enthalten sind, zu standardisieren. Ein Teil der Informationen wird deshalb als "freier Text" ohne automatische Übersetzung zur Verfügung gestellt.

Der Standard für Nachrichten für die Binnenschifffahrt enthält Vorschriften für die Datenübertragung von Fahrwasserinformationen über Internet.

Der Standard für Nachrichten für die Binnenschifffahrt enthält Vorschriften für die Datenübertragung von Fahrwasserinformationen über Internet. Die ZKR hat den Standard Nachrichten für die Binnenschifffahrt im Mai 2004 mit Beschluss 2004-I-17 27 KB 26 KB 26 KB angenommen.

Der Standard wurde in die Rechtsetzung der Europäischen Kommission (Verordnung (EG) Nr. 416/2007 vom 22. März 2007) übernommen.

Der Polizeiausschuss und die Arbeitsgruppe RIS der ZKR haben die Edition 1.1 des Standards im April 2006, die Edition 1.2 im September 2006, die Edition 1.2.1 im September 2007, die Edition 2.0 im Oktober 2008 und schließlich die Edition 3.0 im Oktober 2009 angenommen. Die Edition 3.0 wird noch nicht angewendet. Dies soll zeitgleich mit der Anwendung dieser Edition durch die Europäische Kommission erfolgen.

Die Behörden, die Nachrichten für die internationale Binnenschifffahrt zur Verfügung stellen, sind gehalten, diesen Standard anzuwenden. Die Schifffahrttreibenden haben die Möglichkeit, auf den von diesen Behörden eingerichteten Webseiten Nachrichten für die Binnenschifffahrt einzusehen und zu abonnieren.

Das Merkblatt Nachrichten für die Binnenschifffahrt erläutert den Standard, die Verteilungswege und die Inhalte der Nachrichten für die Binnenschifffahrt, deren Umsetzung in verschiedenen Ländern Europas und benennt Ansprechpartner für weitere Informationen.

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