Rheinschifffahrtspolizeiverordnung
Rheinschiffspersonalverordnung (RheinSchPersV)
Wichtig: Am 1. April 2023 ist eine neue Fassung der RheinSchPersV in Kraft getreten. Die Anlagen und die Dienstanweisungen der alten Fassung der RheinSchPersV behalten ihre Gültigkeit gemäß den Übergangsbestimmungen (Kapitel 20 der neuen RheinSchPersV). Sie werden nachstehend in unveränderter Fassung weiterhin zur Information veröffentlicht. Die Veröffentlichung einer neugegliederten Fassung wird im Laufe des Jahres 2023 erfolgen.
Anlagen der bisherigen RheinSchPersV
Fahrtenschreiber - Anerkannte Fachfirmen für den Einbau und die Überprüfung
Rheinschiffsuntersuchungsordnung
Dienstanweisungen für die Untersuchungskommissionen
Empfehlungen an die Schiffsuntersuchungskommissionen nach §§ 2.19 / 2.20 der RheinSchUO
Verzeichnis der typgenehmigten Einrichtungen, der für die Erteilung von Typgenehmigungen zuständigen Behörden, der anerkannten technischen Dienste und der anerkannten Einbaufirmen
Die Veröffentlichungen der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt gemäß § 2.21 der Rheinschiffs-untersuchungsordnung können unter folgendem Link abgerufen werden: https://listes.cesni.eu.
Dies gilt insbesondere für die Verzeichnisse der typgenehmigten Einrichtungen (Navigationsradar-anlagen, Wendeanzeiger, Inland AIS Geräte, Bordkläranlagen usw.), aber auch für die Verzeichnisse der für die Erteilung von Typgenehmigungen zuständigen Behörden, der anerkannten technischen Dienste und der anerkannten Fachfirmen für den Einbau oder Austausch zugelassener Ausrüstungen.
Die Verzeichnisse der Untersuchungskommissionen in den Rheinuferstaaten und Belgien sowie der für die Erteilung der einheitlichen europäischen Schiffsnummer (ENI) zuständigen Behörden sind ebenfalls auf dieser Website veröffentlicht.
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