Der Jahresbericht 2025 / Marktbeobachtung der europäischen Binnenschifffahrt, welcher in Partnerschaft mit der Europäischen Kommission vom Sekretariat der ZKR erstellt wurde, ist nun verfügbar.
Zum 01.12.2026 tritt eine neuerliche Ausweitung der elektronischen Meldepflicht in Kraft. Diese Ausweitung gilt für Fahrzeuge mit einer Länge von mehr als 86 m, die über einen oder mehrere Laderäume zum Gütertransport verfügen. Sie betrifft auch Fahrzeuge, deren Antriebs- oder Hilfssysteme mit einer anderen Energiequelle als Gasöl oder LNG betrieben werden.