Die ZKR hat eine Anordnung vorübergehender Art verabschiedet, um die Verwendung von Spurführungsassistenten für die Binnenschifffahrt (TGAIN) auf dem Rhein zu regeln. Die neue Anordnung vorübergehender Art tritt am 1. Juni 2026 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2027 für Fahrzeuge oder Verbände, die mit einem TGAIN ausgestattet sind.
Der neue Bericht zur europäischen Binnenschifffahrt, abgefasst durch die Zentralkommission für Rheinschifffahrt (ZKR) in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission, wurde soeben veröffentlicht.
In Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission organisiert die ZKR einen Workshop zum Thema „Marktchancen für die Binnenschifffahrt im Rahmen der Energiewende und der Kreislaufwirtschaft in Europa“ (24. Juni 2026 in Brüssel).