Österreichische Bordbücher werden ab dem 1. Juli 2016 auf dem Rhein anerkannt

05.11.2015

Die Möglichkeit zur Anerkennung der von Nichtmitgliedstaaten nach dem Muster der ZKR ausgestellten Bordbücher auf dem Rhein wurde mit Beschluss 2015-I-11 vom 3. Juni 2015 geschaffen, mit dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit des Verfahrens.

Österreich wird als erster Mitgliedstaat von dieser Möglichkeit profitieren: sein Anerkennungsantrag wurde von der ZKR mit Wirkung zum 1. Juli 2016 bewilligt. Dem von Österreich beschrittenen Weg werden sicherlich weitere an diesem Verfahren interessierte Nicht-Mitgliedstaaten folgen.

Das Führen eines Bordbuches leistet einen wesentlichen Beitrag zur Sicherheit der Binnenschifffahrt. Damit kann insbesondere die Einhaltung der Fahr- und Ruhezeiten auf dem Schiff überprüft werden. Außerdem dient es der Kontrolle, ob eine Mindestbesatzung mit den erforderlichen Befähigungen an Bord ist.