Schaffung rechtlicher Voraussetzungen zur Nutzung von Flüssigerdgas (LNG) in der Rhein- und Europäischen Binnenschifffahrt

11.06.2015

Auch die Binnenschifffahrt setzt auf alternative Brennstoffe, die bereits in anderen Verkehrsbereichen, insbesondere im Straßenverkehr, Einzug gehalten haben. Von diesen Alternativen ist für die Binnenschifffahrt Flüssigerdgas (LNG - Erdgas verflüssigt auf -161 °C) am besten geeignet, da dessen Verwendung einerseits weniger Sicherheitsrisiken birgt als beispielsweise Wasserstoff und es andererseits eine höhere Energiedichte aufweist als beispielsweise komprimiertes Erdgas (CNG).

Nach Auswertung von Betriebserfahrungen mit Binnenschiffen, die bereits zu Versuchszwecken LNG nutzen, hat die ZKR Ergänzungen der Rheinschifffahrtsverordnungen beschlossen, die den notwendigen rechtlichen Rahmen zur regulären Nutzung von LNG als Brennstoff in der europäischen Binnenschifffahrt schaffen.

Diese Rechtsvorschriften umfassen darüber hinaus Bestimmungen für die Schiffsführer und die Besatzungsmitglieder auf Schiffen, die LNG als Brennstoff nutzen. Vorgeschrieben wird eine zusätzliche Schulung der Besatzungsmitglieder einschließlich einer Prüfung, die von den zuständigen Behörden anerkannt sein muss.

Damit wird die ZKR erneut ihrem Anspruch gerecht, durch ihre Tätigkeit und ihre Rechtsverordnungen die Sicherheit und Innovationen der Rhein- und europäischen Binnenschifffahrt zu fördern.

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