Beobachterstaaten

Die Zentralkommission hat einen Beobachterstatus für Drittstaaten eingeführt, um die Teilnahme dieser Staaten an den Arbeiten der ZKR zu fördern.

Derzeit haben elf Staaten Beobachterstatus bei der ZKR (Österreich, Bulgarien, Großherzogtum Luxemburg, Ungarn, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Rumänien, Vereinigtes Königreich, Ukraine, Polen und Serbische Republik).

Die Einzelheiten dieses Status sind in einem Beschluss von 2001 16 KB 15 KB 15 KB 17 KB und § 22 der Geschäftsordnung geregelt. Die Beobachterstaaten können mit beratender Stimme an der Plenartagung teilnehmen und (abgesehen vom Vorbereitenden Ausschuss und dem Haushaltsausschuss) aktiv in den Ausschüssen und Arbeitsgruppen der ZKR mitwirken. Zudem werden ihnen alle Arbeitsdokumente der ZKR zugestellt.

Der Beobachterstatus setzt keinen finanziellen Beitrag, sondern lediglich die Akzeptanz der Organisations- und Arbeitsregeln der ZKR voraus.