Der CESNI-Ausschuss verabschiedet den Europäischen Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe (ES-TRIN)

14.12.2015

Bei der Frühjahrsplenartagung im Juni 2015 in Rotterdam wurde durch einen Beschluss der ZKR ein Europäischer Ausschuss für die Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt („CESNI“) eingerichtet. Die Schaffung des neuen Arbeitsgremiums spiegelt den gemeinsamen Willen von Zentralkommission und Europäischer Union wider, auf europäischer Ebene die Fäden der politischen Steuerung, insbesondere im Bereich der Binnenschifffahrtsgesetzgebung, enger zusammen laufen zu lassen.

Auf seiner Sitzung am 26. November 2015 in Den Haag hat der CESNI-Ausschuss die Einsetzung einer Arbeitsgruppe für technische Vorschriften für Binnenschiffe (CESNI/PT) sowie einer Arbeitsgruppe für Berufsbefähigungen (CESNI/QP) beschlossen und diese mit der Erarbeitung der Standards und Beschlüsse beauftragt, die dem CESNI-Ausschuss zur Verabschiedung vorgelegt werden. Der CESI-Ausschuss hat zudem den ersten Europäischen Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe (ES-TRIN) als Edition 2015/1 verabschiedet. Die im Standard ES-TRIN enthaltenen einheitlichen technischen Vorschriften gewährleisten die Sicherheit der Binnenschiffe. Der Standard steht in vier Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch und Niederländisch) zur Verfügung und beinhaltet die Vorschriften der Richtlinie 2006/87/EG und der Rheinschiffsuntersuchung in harmonisierter Form. Er enthält Bestimmungen über den Bau, die Einrichtung und die Ausrüstung von Binnenschiffen, Sonderbestimmen für bestimmte Schiffsarten wie Fahrgastschiffe, Schubverbände und Containerschiffe sowie Anweisungen für die Anwendung des technischen Standards. Er beinhaltet zudem die neuen Vorschriften für die Nutzung von Flüssigerdgas (LNG) als Brennstoff.

Der Standard ES-TRIN selbst ist rechtlich nicht verbindlich. Um seine Anwendbarkeit zu begründen, können die ZKR, die EU, weitere internationale Organisationen sowie die Mitgliedstaaten der ZKR und die Mitgliedstaaten der EU in ihrem jeweiligen Rechtsrahmen Bezug auf ihn nehmen.

Bis zur Fertigstellung eines eigenen Internetauftritts sind die vom CESNI-Ausschuss verabschiedeten Beschlüsse auf folgender Seite abrufbar: www.cesni.eu