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Rechtsgrundlage
für die Arbeit der ZKR ist die Revidierte Rheinschifffahrtsakte.
Auslegung und Umsetzung dieser Akte seit über 100 Jahren haben es
ermöglicht, die Grundprinzipien für das Rheinschifffahrtsregime
festzulegen. Die Ziele der Zentralkommission umschreiben heißt,
die Nachhaltigkeit und Aktualisierung dieser Grundprinzipien sicherzustellen.
Grundprinzipien:
- Freiheit der
Schifffahrt
Dieses Prinzip erfordert, derzeitige oder künftige Behinderungen
der Schifffahrt zu vermeiden oder zumindest möglichst gering zu halten,
wie
-
natürliche
Behinderungen, bedingt durch den Zustand oder die Verfügbarkeit
der Schifffahrtsstraße und ihrer Anlagen;
-
administrative,
steuer-, zollrechtliche oder wirtschaftliche Hemmnisse, verursacht
insbesondere durch die nicht zulässige Erhebung von Abgaben,
die sich auf die Tatsache der Beschiffung gründen;
-
juristische
oder verordnungsrechtliche Hemmnisse, verursacht durch Einschränkungen
bei der Nutzung der Wasserstrasse, die nach der Revidierten Rheinschifffahrtsakte
nicht gerechtfertigt sind.
- Einheit des
Rheinschifffahrtregimes und Gleichbehandlung
Diese
vom Wiener Kongress und von der Mannheimer Akte anerkannten Prinzipien
setzen die Anwendung einheitlicher Regelungen für alle Verkehrsnutzer
der Rheinschifffahrt und für alle nationalen Stromabschnitte voraus
(abgesehen von schifffahrtspolizeilichen Sondervorschriften, die wegen
der besonderen Eigenschaften bestimmter Teilstrecken erforderlich sind).
Um die Fortschreibung dieser Regelungen und die Koordinierung der Politik
der verschiedenen Anliegerstaaten sicherzustellen, ist mit der ZKR eine
gemeinsame Verwaltung der Rheinschifffahrt eingesetzt worden. Diese (konstituierende
und verordnungsrechtliche) Rechtsetzungskompetenz garantiert die Harmonisierung,
ja Vereinheitlichung der technischen und juristischen Vorschriften für
die Schifffahrt und schifffahrtsnahen Aktivitäten.
Diese Prinzipien und die sich daraus ableitenden konkreten Maßnahmen,
die lange Zeit als einmalig und bahnbrechend galten, sind dazu berufen,
für das gesamte System der Binnenschifffahrt in Europa zur Anwendung
zu kommen.
Der einheitliche Rheinschifffahrtsmarkt bildet damit den Kern eines größeren
Ganzen, d.h. eines großen Einheitsmarktes der Binnenschifffahrt,
der in erster Linie ein Gemeinschafts- und im weiteren Sinne ein europäischer
Markt ist.
Kernziele:
Diese
Prinzipien geben den Rahmen für die beiden wichtigsten und ständigen
Zielsetzungen der ZKR ab, wie sie sich aus Artikel 45 der Mannheimer Akte,
der die Kompetenzen der ZKR definiert, ergeben:
- Prosperität
der Rhein- und europäischen Binnenschifffahrt, (1)
- Gewährleistung
eines hohen Sicherheitsstandards für die Schifffahrt und ihr Umfeld.
(2)
1. Prosperität
der Rhein- und europäischen Schifffahrt
Die ZKR sieht ihre Aufgabe vorwiegend in der Förderung der Entwicklung
der Binnenschifffahrt in erster Linie auf dem Rhein, aber auch auf allen
europäischen Wasserstrassen. Dazu sind drei Bedingungen zu erfüllen:
1.1. Gewährleistung
eines angemessenen wirtschaftlichen Rahmens
Die Rolle der ZKR besteht nicht darin, direkt in den wirtschaftlichen
Mechanismus einzugreifen, sondern vielmehr darin, einen Beitrag dazu zu
leisten, dass den Wirtschaftskräften die günstigsten Rahmenbedingungen
für die Entwicklung ihrer Aktivitäten geboten werden. Dabei
achtet sie auf folgende Aspekte:
-
Hinwirken auf faire Wettbewerbsbedingungen.
Sie kann zur Klarstellung und gegenseitigen Unterrichtung vergleichende
Untersuchungen der nationalen Situationen in Bezug auf die Förderpolitik
oder die finanziellen Belastungen durchführen oder anregen.
-
Marktbeobachtung
und dazu Entwicklung von Instrumenten zur besseren Kenntnis der wirtschaftlichen
Lage in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission sowie
der Binnenschifffahrtstätigkeit (Verbesserung der Statistiken,
Flottenerfassung, Studien, usw
).
- Koordinierung
der an der Binnenschifffahrt Beteiligten
Die
ZKR muss Begegnungen und den Dialog zwischen den verschiedenen in der
Rheinschifffahrt tätigen Instanzen oder Berufsständen fördern.
Es empfiehlt sich, dazu die Beziehungen auf alle entsprechenden gewerblichen
Tätigkeiten auszuweiten.
-
Förderung von Verbesserungsmaßnahmen für die Wasserstraßeninfrastruktur
zwecks Optimierung ihrer Nutzung, was über die eigentlichen Ausbauarbeiten
hinaus auch die Entwicklung eines Telematiksystems einschließt.
-
Berücksichtigung neuer technologischer und wirtschaftlicher Gegebenheiten
bei der Fortentwicklung der Vorschriften für die Schifffahrt.
-
Initiativen zur Aufwertung des Schifferberufs, insbesondere im Bereich
der Arbeitsbedingungen, der Ausbildung und der Einstellung, im Hinblick
auf die Modernisierung der Flotte.
-
Unterstützung von Initiativen zur Erschließung neuer Märkte
oder zur Einführung neuer Tätigkeitsformen (insbesondere
durch Anpassung des Verordnungsrahmens).
1.2 Wettbewerbsfähigkeit
der Wasserstraße
Die ZKR unterstützt Aktionen in verschiedenen Bereichen, um so die
Position der Rhein- und europäischen Schifffahrt gegenüber den
konkurrierenden Verkehrsträgern zu stärken:
-
Beitrag zur Verbesserung des Images und zur besseren Kenntnis des
Binnenschiffsverkehrs durch ihre Kommunikationspolitik, ihre Beteiligung
an auf gewerblicher oder nationaler Ebene eingeleiteten Initiativen,
die Organisation von Kolloquien und anderen Informationsveranstaltungen.
-
Durchführung von Untersuchungen zur technologischen, wirtschaftlichen
und sozialen Entwicklung, um die Entwicklungen im Binnenschiffsverkehr
zu antizipieren und vorzubereiten.
-
Verbesserung der Zuverlässigkeit und der Verfügbarkeit der
Wasserstraße unter Berücksichtigung ihrer Multifunktionalität.
- Mitwirkung an
der Bewertung der Wettbewerbsstellung der Wasserstraße gegenüber
den anderen Verkehrsträgern.
-
Förderung der Einbindung der Binnenschifffahrt in den kombinierten
Verkehr, indem sie insbesondere für eine Anpassung der Landanlagen
sorgt und Maßnahmen zur Verbesserung der Lade- / Löschbedingungen
begünstigt (trimodale Terminals usw.).
1.3 Einbindung
der Rheinschifffahrt in das europäische Binnenschifffahrts- verkehrssystem
Die ZKR hat eine
doppelte Aufgabe, nämlich:
- Verwaltung des
Rheinschifffahrtregimes,
- aber auch Förderung
der Binnenschifffahrt und verbesserte Einbindung in das europäische
Verkehrssystem.
Harmonisierung der Rechtsnormen
Die ZKR beabsichtigt, weiterhin eine aktive Rolle im Harmonisierungsprozess
für die Rechtsnormen und die Vorschriften für die Binnenschifffahrt
auf europäischer oder gesamteuropäischer Ebene zu spielen.
Liberalisierung der Märkte
Die ZKR wird sich auf den Prozess der Marktöffnung einstellen,
durch den ein integrierter europäischer Binnenschifffahrtsmarkt
unter Einbeziehung der mittel- und osteuropäischen Länder
geschaffen werden soll.
Zusammenarbeit mit anderen im Bereich der Binnenschifffahrt tätigen
internationalen Institutionen
Die ZKR wird sich bei der Kooperation mit allen im Bereich der europäischen
Binnenschifffahrt tätigen Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen
auf eine langjährige Praxis stützen.
Die Zentralkommission wird sich gegenüber der Europäischen
Union und der Donaukommission besonders aufgeschlossen für alle
geeigneten Möglichkeiten einer Annäherung zeigen.
Zu den Organisationen wie UN/ECE, IKSR, CEMT usw. wird die ZKR ihre
Kontakte vertiefen, um so Kohärenz und Komplementarität
der Maßnahmen der verschiedenen Organisationen unter Beachtung
ihrer jeweiligen Besonderheiten zu gewährleisten. Für Kompetenzkonflikte
oder Doppelarbeit sind Lösungen zu suchen. Die ZKR wird sich
dafür einsetzen, dass die für die Rheinschifffahrt angenommenen
Lösungen auch in anderen internationalen Institutionen übernommen
werden.
2. Sicherheit
Die Sicherheit der Personen und Güter im Schiffsverkehr ist ein ständiges
Anliegen, das eine Fortschreibung der Standards erforderlich macht. Daneben
gewinnt aber auch die Forderung nach Sicherheit und Integrität des
Umfelds der Schifffahrt verstärkt an Bedeutung.
2.1 Sicherheit
der Schifffahrt im engeren Sinn
Dies ist ein traditionelles Anliegen der ZKR und ihre Bemühungen
um die Verwirklichung dieses Ziels werden allgemein anerkannt. Die ZKR
ist gewillt, ihre Vorreiterrolle auf diesem Gebiet zu bewahren, auch wenn
gewisse Verordnungen dazu bestimmt sind, in breiterem Rahmen übernommen
zu werden.
2.2 Förderung
der Umweltfreundlichkeit der Rheinschifffahrt
Die Sicherheit der Umwelt hat für die ZKR und die Binnenschifffahrt
im allgemeinen einen immer größeren Stellenwert. Die Binnenschifffahrt
muss ihrem Image als umweltfreundlicher Verkehrsträger gerecht werden.
Angesichts der raschen Fortschritte anderer Verkehrsträger in diesem
Bereich (insbesondere Straßenverkehr) und der sehr langen Einsatzdauer
der Schiffe ist es wichtig, dass rechtzeitig die notwendigen Entwicklungen
eingeleitet werden.
-
Beitrag zu Untersuchungen möglicher Wechselwirkungen zwischen
der Schifffahrt und ihrem Umfeld zwecks Definition der Maßnahmen,
die zur Vermeidung oder Begrenzung der Einflüsse der Schifffahrt
auf die Umwelt notwendig sind (Wasser, Ufer, Fauna, Flora).
- Behandlung von
Abfällen sowie von flüssigen und gasförmigen Ladungsrückständen
- Reduzierung von
Emissionen aller Art
-
Beitrag
zum Umweltschutz an der Schnittstelle Schiff-Land, insbesondere durch
Einrichtung der notwendigen Landanlagen, damit die Präventionsmaßnahmen
für Schiffe greifen können und so die Abfallentsorgung oder
die Vermeidung von Emissionen durch die Schifffahrt gewährleistet
wird.
- Fortentwicklung
der Regelwerke zur Sicherstellung des Umweltschutzes
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